auf Akzept

auf Akzept
по акцептованию

Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. . 2001.

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  • Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akzépt — (lat., »angenommen«), die auf einem gezogenen Wechsel angebrachte Erklärung des Bezogenen (Akzeptanten) oder einer intervenierenden dritten Person (Ehrenakzeptant), daß er den Wechsel zur Verfallzeit einlösen wolle; dann dieser Wechsel selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Akzept — Accept Order * * * Ak|zẹpt 〈n. 11〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel [<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“] * * * Ak|zẹpt, das; [e]s, e [lat. acceptum = das… …   Universal-Lexikon

  • Akzept — 1. Annahme einer ⇡ Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten (Anweisungsempfänger) Angewiesenen. Sie bedarf der Schriftform (§ 784 II BGB). 2. Annahme eines ⇡ gezogenen Wechsels (Tratte) durch den ⇡ Bezogenen (Akzeptanten). a) Erst durch… …   Lexikon der Economics

  • Akzept — Ak|zẹpt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel; einen Wechsel mit Akzept versehen [Etym.: <lat. acceptus, Part. Perf. zu accipere »annehmen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Akzept — Ak|zept das; [e]s, e <aus lat. acceptum »das Angenommene«, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von accipere »annehmen«>: 1. Annahmeerklärung des Bezogenen (desjenigen, der den Wechsel bezahlen muss) auf einem Wechsel. 2. der akzeptierte… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Akzept — Ak|zẹpt, das; [e]s, e <lateinisch> (Bankwesen Annahmeerklärung des Bezogenen auf einem Wechsel; der akzeptierte Wechsel selbst) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Dokumente gegen Akzept-Inkassi — Documents against Acceptance (D/A); Art des ⇡ Dokumenteninkassos, bei der dem Importeur die ⇡ Exportdokumente von der vorlegenden Inkassobank gegen Leistung des Akzepts auf einer vom Exporteur auf den Importeur gezogenen Nachsichttratte (selten… …   Lexikon der Economics

  • Valuta-Akzept — der auf ausländische Währung lautende ⇡ Wechsel, in der Außenhandelsfinanzierung gebräuchlich …   Lexikon der Economics

  • Remittent — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia


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